Allgemeine Leistungsbedingungen der Sprachschule „Lernen im Allgäu“
(Stand: 24.10.2022)
Die Inanspruchnahme von Leistungen der Sprachschule „Lernen im Allgäu“ (Eva-Maria Schinko), St.-Florian-Weg 4, 87452 Altusried (nachfolgend „LiA“) erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB).
§ 1 GELTUNGSBEREICH
- Diese Allgemeinen Leistungsbedingungen gelten für die Teilnahme an allen angebotenen Leistungen nach Maßgabe des zwischen LiA und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Der Kunde erklärt sich mit den ALB von LiA einverstanden.
- Die Leistungen und Angebote von LiA erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Leistungsbedingungen.
- Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, wenn und soweit LiA diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt. Das Schweigen von LiA auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Selbst wenn LiA auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Ausschluss der Allgemeinen Leistungsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn diese zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.
- Diese ALB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Für Zwecke dieser Allgemeinen Leistungsbedingungen,
(i) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB) und
(ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB) - Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS
- Gegenstand des Vertrages ist der individuell geschlossene Vertrag über Sprachtrainings für Erwachsene und Firmenschulungen.
- Der Kunde kann sich für den Unterricht anmelden, indem er die von LiA bereitgestellte Unterrichtsvereinbarung ausfüllt, unterschreibt und in Textform an LiA übermittelt. Mit Absendung des unterzeichneten Anmeldeformulars erkennt der Kunde diese ALB an.
- Soweit der Kunde von LiA ein Angebot (Kostenvoranschlag) erhält, gilt Folgendes: Alle Angebote (Kostenvoranschläge) sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Das Angebot ist jeweils bis 28 Kalendertage nach Angebotsdatum gültig; dies gilt auch für unverbindliche Angebote. Maßgeblich ist hierbei der Zugang der Annahmeerklärung in Textform bei LiA. Mit Annahme des Angebots erkennt der Kunde diese ALB an.
- Der endgültige Vertrag kommt durch Bestätigung der Anmeldung gem. Abs. 2 bzw. des Angebots gem. Abs. 3 seitens LiA zustande, soweit nicht bereits das in Abs. 3 genannte Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet war.
- Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zu dem gewählten Unterricht besteht nicht, soweit kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde.
- Anmeldungen werden bei Terminkonflikten oder beschränkten Kapazitäten nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
- Der Vertragstext wird von LiA gespeichert. Die Allgemeinen Leistungsbestimmungen sind für den Kunden jederzeit unter www.lernen-im-allgaeu.de zugänglich und können von diesem abgespeichert und ausgedruckt werden.
- Mündliche Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich Produkte und Leistungen durch LiA erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrung. Sie stellen keinerlei Eigenschaften, Beschaffenheit oder Garantien in Bezug auf die Leistungen dar. Eine Garantie gilt nur dann als übernommen, wenn LiA schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet hat.
§ 3 VERTRAGSGEGENSTAND
- Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung des gem. § 2 Abs. 4 bestätigten Unterrichts entweder als Einzelunterricht oder als Gruppenunterricht mit der vereinbarten Teilnehmerzahl.
- Der Teilnehmer bucht entweder eine bestimmte Anzahl an Unterrichtseinheiten oder ein monatliches Kontingent an Unterrichtseinheiten, wobei sich die Dauer der jeweiligen Einheit aus der Vereinbarung ergibt (45, 60 oder 90 Minuten).
- Die Mindestbuchungszeit beträgt 5 Unterrichtseinheiten, falls nichts anderes vereinbart wurde. Termine werden in Absprache zwischen den Parteien bestimmt.
- Der Unterricht findet in der Sprachschule LiA, St.-Florian-Weg 4, 87452 Altusried statt. Soweit dies vereinbart ist, erfolgt der Unterricht grundsätzlich virtuell über Microsoft Teams; Änderungen der Videokonferenzsoftware aus technischen oder organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten.
- Erweiterungen oder Kürzungen des vereinbarten Umfangs erfordern eine schriftliche Einigung der Vertragspartner.
- LiA ist berechtigt, die vertragliche Dienstleistung auch durch angestellte und freiberuflich tätige Mitarbeitende durchführen zu lassen, es sei denn mit LiA wird die persönliche Durchführung vereinbart. Im Fall der persönlichen Verpflichtung wird LiA den Kunden unverzüglich informieren, sollte der Unterricht aufgrund von Erkrankung oder sonstiger Verhinderung von LiA nicht stattfinden können; in diesem Fall ist LiA berechtigt, sich bei der Ausführung des Auftrages anderer Personen zu bedienen.
- Unterricht findet auch in den Ferien statt. Für Absagen/Stornierungen durch den Kunden gilt § 6.
- Leistungsgegenstand ist die Abhaltung des Unterrichts. LiA übernimmt keine Erfolgsgarantie für das Erreichen eines beabsichtigten Ziels oder Ergebnisses. Gegenstand des LiA erteilten Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.
- LiA behält es sich vor, den Unterrichtsort aus organisatorischen Gründen (insbesondere bei Absagen Dritter, Verlegung aufgrund terminlicher Änderungen, sicherheitstechnischen Maßnahmen, Vorgaben von Behörden) zu verlegen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, soweit die Verlegung für ihn nicht unzumutbar ist. Die Verlegung berechtigt den Kunden nicht zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
§ 4 ENTGELT UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach dem vereinbarten bzw. im Angebot/in der Unterrichtsvereinbarung ausgewiesenen Preis. Dieser versteht sich als Gesamtpreis inkl. Umsatzsteuer.
- Soweit der Kunde eine bestimmte Anzahl an Unterrichtseinheiten gebucht hat, ist LiA berechtigt, Vorkasse in Höhe der gebuchten Unterrichtseinheiten zu verlangen.
- Soweit der Kunde ein monatliches Kontingent an Unterrichtseinheiten gebucht, erfolgt die Abrechnung jeweils zum Monatsende.
- Die Zahlung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung. LiA ist berechtigt, dem Kunden die Abrechnung als elektronische Rechnung gem. § 14 Abs. 1, S. 7, 8 UStG als E-Mail zu übermitteln. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit der Zusendung einer digitalen Rechnung an ihn Archivierungspflichten einhergehen.
- Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei LiA. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit zu 5% p.a. (für Verbraucher) bzw. 9 % p.a. (für Unternehmer) zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Des Weiteren steht LiA eine Verzugspauschale von 40,00 Euro zu. Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit werden alle weiteren Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
- Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich in Euro. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt der Kunde stets die anfallenden Bankspesen.
- Wird LiA nach Vertragsabschluss bekannt, dass die Zahlung infolge mangelnder Leitungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, so ist LiA berechtigt, Vorkasse in voller Höhe zu verlangen oder, wenn LiA erfolglos eine Frist zur Zahlung des Preises gesetzt hat, vom Vertrag zurückzuzutreten. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, diese Folgen durch Sicherheitsleistung abzuwenden. Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit werden alle weiteren Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Gerät der Kunde mit einem Betrag von mindestens 10% der offenen Gesamtforderung in Verzug, gilt als vereinbart: Alle Forderungen gegen den Kunden werden sofort fällig. LiA ist berechtigt, die (weitere) Durchführung der Dienstleistung von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist deren weitere Erfüllung abzulehnen. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch auf den Preis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist LiA nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- LiA wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten (nachfolgend „Gesamtkosten“) bestehen aus Kosten für Technik und Energie, Personal- und Dienstleistungskosten, Gemeinkosten (z.B. Mieten, Zinsen), Kosten für Abrechnungs- und IT-Systeme, Schulungsmaterial sowie Kommunikationsnetze. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Personalkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Gemeinkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von LiA die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen (also bei anderen Kostenarten) ganz oder teilweise ausgeglichen werden. LiA wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben berechnet werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Änderungen der Preise wird LiA dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu beenden. Hierauf wird LiA den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.
- Unabhängig von Abs. 10 ist LiA für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen. Bei dieser Preisanpassung hat der Kunde kein Beendigungsrecht.
§ 5 TERMINVERLEGUNG/-ABSAGE DURCH LIA
- LiA behält sich das Recht vor, vereinbarte Termine abzusagen, zu verlegen oder sonstige Änderungen vorzunehmen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) seitens LiA bzw. des jeweiligen Unterrichtenden eine Erkrankung vorliegt oder
b) ein technischer Notfall eintritt, der die Durchführung der Leistung (vorübergehend) unmöglich macht.
c) ein Fall der Unmöglichkeit gem. Abs. 2 vorliegt. - LiA haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung, soweit diese durch
a) höhere Gewalt (z.B. zivile Unruhen, Terrorakte, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Energie- und Rohstoffknappheit, Stromausfälle, Unfälle, Pandemien) sowie dieser gleichstehende unverschuldete Betriebsbehinderungen (bspw. Streik/Aussperrungen, Unfälle, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von evtl. notwendigen behördlichen Genehmigungen, Transportengpässe oder -hindernisse, Maschinenschäden, Schäden durch Feuer/Wasser) verursacht worden sind,
b) Virus- und sonstige, auch nicht-technische Angriffe Dritter auf deren System erfolgen, gleichwohl LiA die dem Stand der Technik entsprechenden Schutzmaßnahmen ergriffen hat,
c) Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, verursacht worden sind,
d) behördliche Anordnungen unmöglich werden (hiervon umfasst sind insbesondere Anordnungen nach IfSG, Anordnungen der Untersagung der gewerblichen Durchführung, Anordnung von Sperrzeiten, sonstige Anordnungen, die eine Durchführung rechtlich oder tatsächlich unmöglich machen bzw. die eine Durchführung unzumutbar machen), die LiA nicht zu vertreten hat. - Fällt die Leistung wegen in Abs. 1 genannter Ereignisse aus, so ist LiA berechtigt, einen Ersatztermin festzulegen. Der Kunde kann dem Ersatztermin binnen 2 Wochen, maximal jedoch bis 2 Tage vor dem geplanten Ersatztermin, widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so der Ersatztermin als von ihm genehmigt. LiA wird den Kunden mit der Mitteilung des Ersatztermins auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
- Ansprüche des Kunden aufgrund der Verlegung gem. Abs. 1 bestehen nicht, insbesondere haftet LiA nicht für dadurch entstandene Aufwendungen des Kunden (z.B. Hotelkosten, Räumlichkeiten, Anreisekosten etc.).
- Ist LiA eine Verlegung gem. Abs. 1, 2 unmöglich oder ist diese für den Kunden unzumutbar bzw. hat der kaufmännische Kunde der Verlegung widersprochen, ist LiA zum Rücktritt vom und/oder zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Unter den in Satz 1 genannten Voraussetzungen ist der Kunde gleichsam berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.
- Im Falle des Rücktritts/der Kündigung gem. Abs. 4 wird die bereits erbrachte Zahlung für den nicht erbrachten Teil unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wie bspw. Erstattung entstandener Aufwendungen (z.B. Hotelkosten, Anreisekosten etc.), bestehen in diesem Fall nicht.
- Gerät LiA mit einer Leistung aufgrund der in Abs. 1 genannten Umstände in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung deshalb unmöglich, so ist die Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 dieser Allgemeinen Leistungsbedingungen beschränkt.
§ 6 ABSAGE/ÄNDERUNG VON TERMINEN DURCH DEN KUNDEN
- Werden Termine seitens des Kunden gekündigt/storniert, ohne dass LiA dies zu vertreten hat, so ist LiA berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, wobei LiA das anrechnet, was der Kunde infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder LiA durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft hätte erwerben können oder erworben hat. Es wird daher vermutet, dass LiA bei Absage bis weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin 100 % der vertraglichen Vergütung für diesen nicht erbrachten Termin oder den nicht erbrachten Teil des Termins zusteht.
- Soweit der Kunde von mehreren Terminen Abstand nimmt oder Termine aufgrund von Kündigung storniert werden, ist der Kunde verpflichtet, die sich pro ausgefallenem Termin gem. der Regelung in Abs. 1 ergeben.
- Die in Abs. 1 genannten Pauschalen sind auch dann zu zahlen, wenn der Kunde einen Termin versäumt oder es versäumt, diesen Termin abzusagen.
- Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, LiA ersparte Aufwendungen nachzuweisen. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
- Änderungen und/oder Absagen zu Terminen müssen in Textform oder telefonisch erfolgen.
- Im Falle des Fernbleibens des Kunden bei Gruppenunterricht kann eine Minderung oder Erstattung des Entgelts für den ferngebliebenen Kunden nicht erfolgen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, soweit die Parteien hierzu keine anderweitige individuelle Vereinbarung treffen.
§ 7 VERTRAGSBEGINN, -DAUER UND KÜNDIGUNG
- Der Vertragsbeginn sowie die Vertragsdauer werden zwischen den Parteien individuell vereinbart. Die Mindestbuchungszeit beträgt 5 Unterrichtseinheiten, falls nichts anderes vereinbart wurde (vgl. § 3).
- Nach Ablauf der vereinbarten Unterrichtseinheiten kann der Vertrag durch den Kunden verlängert werden, mind. jedoch um 5 weitere Unterrichtseinheiten.
- Die ordentliche Kündigung für Kunden ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Kunden, bei denen eine monatliche Abrechnung vereinbart ist; diese können den Vertrag jeweils mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen.
- Eine Kündigung des Vertrages während der Vertragslaufzeit ist nur aus wichtigem Grunde möglich. Ein wichtiger Grund liegt bspw. vor, wenn
a) gesetzliche oder vertragliche Vorschriften durch den Kunden nicht eingehalten werden, er insbesondere seinen Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt,
b) der Kunde schuldhaft gegen gesetzliche Vorschriften, die für die Durchführung dieses Vertrages unmittelbar oder mittelbar von Bedeutung sind, oder gegen die guten Sitten verstoßen hat.
c) der Kunde fällige Zahlungen trotz zweifacher Mahnung nicht leistet,
d) der Kunde zahlungsunfähig geworden ist.
§ 8 WIDERRUF
Hinweis: Das nachfolgende Widerrufsrecht besteht nur, sofern der Kunde Verbraucher ist (§ 13 BGB).
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der
Sprachschule „Lernen im Allgäu“
St.-Florian-Weg 4
87452 Altusried
Tel.: +49 (0) 8374 - 4110087
E-Mail: info(at)lernen-im-allgaeu.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die LiA Ihnen alle Zahlungen, die diese von Ihnen erhalten haben einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Arte der Lieferung als die von LiA angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei LiA eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet LiA dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart; in keinem Fall werden von Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie LiA einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie LiA von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumgang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
§ 9 HAFTUNG
9.1 Allgemeines
- Für eine Haftung von LiA auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
- LiA haftet für Schäden unbeschränkt, soweit diese
a) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind,
b) wenn LiA eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat,
c) für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind,
d) für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder
e) auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. - Die Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist zudem auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Kunde bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste und soweit nicht zugleich ein anderer der in Abs. 2 lit. b) bis c) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
- Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen.
- Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich LIA zur Vertragserfüllung bedient.
- Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- LiA übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände des Kunden. Der Kunde ist für seine mitgebrachten Gegenstände und seine Bekleidung selbst verantwortlich.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9.2 Haftung wegen Verzug
Außerhalb in den Fällen der Ziff. 11.1 wird die Haftung von LiA wegen Verzugs für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadenersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 5 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf durch den Kunden etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen gem. Ziff. 11.1.
9.3 Haftung wegen Unmöglichkeit
LiA haftet bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Trainerin oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von LiA ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und des S. 2 wird die Haftung von LiA wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 5 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind - auch nach Ablauf einer an LiA etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 10 URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE AN DEN UNTERLAGEN/MATERIALIEN
- Soweit LiA Materialien und Unterlagen erstellt und an den Kunden ausgibt, stehen LiA die Urheber- und Nutzungsrechte zu. LiA überträgt ein einfaches und nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrechte an den erstellten Unterlagen an den Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen außerhalb des Unterrichts entgeltlich oder unentgeltlich zu verbreiten. Das Entgelt für die Übertragung der Nutzungsrechte ist im Preis enthalten.
- LiA behält sich weiter das Eigentum und/oder das Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlagen sowie dem Kunde zur Verfügung gestellten Handouts, Workbooks, Prospekten, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von LiA weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf Verlangen von LiA diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
§ 11 STREITSCHLICHTUNG (gilt nur für Verbraucher)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Mit dieser Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung (OS) soll eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten angeboten werden (ODR-Verfahren). Die Details kann der Kunde dem vorstehenden Link entnehmen. LiA ist weder bereit noch verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
§ 12 ÄNDERUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist LiA berechtigt, diese Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. LiA wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen bis zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. LiA wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN, GERICHTSSTAND
- Nur für Unternehmen gilt Folgendes: Soweit sich aus den individuellen Vereinbarungen zwischen LiA und dem Kunden, insbesondere den Terminabsprachen nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von LiA. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in welchen LiA eine Bringschuld übernommen hat.
- Für diesen Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt ebenfalls vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit sich aus dem Recht des Heimatlandes des Verbrauchers keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ergeben, welche vorrangig gelten. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, ist der vorliegende Vertrag so auszulegen, dass der mit ihm verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz von LiA.
- Die Zuständigkeitsregelungen der vorstehenden Abs. 1 und 3 gelten klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen LiA und dem Kunden, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der VO (EG) Nr. 864/2007 führen können. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Zusatzbedingungen im Rahmen des digitalen Unterrichts
§ 1 Pflichten von LiA
- Vertragsgegenstand und Leistung von LiA ist die Durchführung des Unterrichts entweder als Einzelunterricht oder als Gruppenunterricht mit der vereinbarten Teilnehmerzahl in digitaler Form über die Videokonferenzplattform Microsoft Teams; Änderungen der Videokonferenzsoftware aus technischen oder organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten. Ferner wird der digitale Unterricht ergänzt durch eine Lernplattform.
- Im Übrigen gelten die Allgemeinen Leistungsbedingungen.
§ 2 Pflichten des Kunden
- Soweit der Kunde Daten oder Inhalte (Bilder, Texte etc.) in die im Unterricht verwendeten Plattformen oder Softwarelösungen einstellt oder darin verarbeitet, ist der Kunde allein für die eingestellten Daten und Inhalte verantwortlich.
- Der Kunde hat das geltende Recht einzuhalten. Dabei darf insbesondere nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten sowie gegen die Rechte Dritter verstoßen werden. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere – wobei die nachstehende Aufzählung nicht abschließend ist, die Verbreitung und/oder die Wiedergabe bzw. Zugänglichmachung folgender Inhalte zu unterlassen:
a) Pornografische, obszöne, anstößige, gewaltdarstellende, verfassungsfeindliche, nationalsozialistische, volksverhetzende und/oder rassistische Inhalte oder Sekten-Propaganda- bzw. Mitgliederwerbung
b) Beleidigende, verleumderische, anstößige, rufschädigende Inhalte
c) Bedrohende und/oder belästigende Inhalte
d) jugendschutzgefährdende Inhalte
e) die Hard- und/oder Software Dritter beschädigende Inhalte (bspw. Viren, Computerwürmer, Trojaner etc.)
f) sowie grundsätzliche alle Inhalte, die in irgendeiner Art und Weise die Rechte Dritter verletzen oder diesen Schaden zufügen. - Der Kunde wird es des Weiteren unterlassen
a) urheberrechtlich, kennzeichen-, patent-, design-, gebrauchsmuster- und/oder geschmacksmusterrechtlich geschützte Inhalte ohne ausreichende Nutzungsrechte zu verbreiten, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, oder sonst zu nutzen.
b) Namens-, Firmen- und/oder sonstige Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen.
c) Inhalte abzurufen, zu nutzen oder zu verbreiten, die gegen datenschutzrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen,
d) Massenmailings zu versenden, ohne von den E-Mail-Empfängern eine rechtsgültige Einwilligung hierzu zu besitzen.
e) Gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen zu verstoßen, insbesondere irreführende, unlautere, aggressive, betrügerische, unwahre, rechtsverletzende Werbung zu betreiben.
f) Illegale, betrügerische Handlungen über die Plattform und/oder die Drittanbieter-Tools auszuüben.
g) bereitgestellte Inhalte unbefugt zu verbreiten.
h) Angriffe auf die Funktionsfähigkeit vorzunehmen oder deren Vornahme zu erleichtern oder zu fördern (zB Spamming, Hacking-Versuche, Brute Force-Attacken, Spionagesoftware, Virenattacken, Würmer etc.). - Der Kunde hat für die Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung von Zugangsdaten Sorge zu tragen. Insbesondere hat der Kunde sämtliche Zugangsdaten geheim zu halten und sie vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren sowie Passwörter in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital gespeicherte Passwörter sind zu verschlüsseln. Sollten die eigenen Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein oder vermutet jemand, dass sein Passwort anderen Personen bekannt geworden ist, ist der Kunde verpflichtet, sofort Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zugänge zu ergreifen, insbesondere das Passwort zu ändern. Ist dieses nicht möglich, ist LiA zu informieren. Sollte der Kunde in Kenntnis fremder Zugangsdaten gelangen, so ist es untersagt, sich damit Zugang zum fremden Benutzerkonto zu verschaffen.
- Für Unternehmen gilt: Für die Einhaltung der Pflichten durch Mitarbeiter hat der Kunde allein Sorge zu tragen
- Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde LiA hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und – soweit möglich – die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern. Alle sicherheitsrelevanten Ereignisse (wie z.B. Verlust oder Verwendung von Daten und Programmen, Verdacht auf Missbrauch der eigenen Benutzerkennung usw.) sind sofort an LiA zu melden. Eigene Aufklärungsversuche sind zu unterlassen, damit eventuell wertvolle Hinweise und Spuren weder verwischt noch verloren geben.
- Im Rahmen Ihres Unterrichts haben die Kunden zudem Zugriff auf personenbezogene Daten, z.B. die Namen und E-Mail-Adressen von anderen Kunden. Nicht ausgeschlossen ist, dass auch besonders schützenswerte Daten durch Drittanbieter-Tools verarbeitet werden; diesbezüglich sei darauf hingewiesen, dass die LiA besonders schützenswerte personenbezogene Daten grundsätzlich nicht erhebt und davon abrät, solche Daten einzustellen. Im Rahmen der Videokonferenzsoftware können jedoch u.U. systembedingt sensible Daten (durch die Video- und Tondarstellung) erhoben werden. Unabhängig davon sind alle Kunden verpflichtet, die ihnen zugänglichen Daten anderer Kunden sowie entsprechende personenbezogene Daten, zu denen sie Zugang erhalten, streng vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben oder zweckwidrig zu verarbeiten. Eine Verarbeitung aufgrund Gesetzes oder einer entsprechenden schriftlichen Einwilligung der oder des jeweils Betroffenen bleibt hiervon unberührt. Besondere Kategorien von personenbezogenen Daten (z.B. Gesundheitsdaten, Angaben über die ethnische Herkunft, politische Meinung, philosophische Überzeugung etc.) dürfen nur nach den Vorgaben der DSGVO und sonstiger gesetzlicher Vorgaben mit ausdrücklicher schriftlicher und wirksamer Einwilligung der oder des Betroffenen zweckgebunden ins System eingestellt werden. Es besteht die Pflicht, vorrangig nur anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten zu nutzen.
- Dem Kunden ist es verboten, Ton- und/oder Bildaufnahmen von virtuellen und/oder virtuell zur Verfügung gestellten Veranstaltungen zu fertigen oder durch Dritte fertigen zu lassen; weiter ist es nicht erlaubt, etwaige Ton- und/oder Bildaufnahmen von virtuellen und/oder virtuell zur Verfügung gestellten Veranstaltungen zu verbreiten, zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen (d.h. weder allgemein im Internet noch im Social Media).
- Nach Ende der Sitzung hat sich der Kunde auszuloggen.
- Die Benutzung des Benutzerkontos durch Dritte ist nicht erlaubt.
- Aufzeichnungen von virtuellen Unterrichtseinheiten sind nicht gestattet. Insoweit ist das Persönlichkeitsrecht der anderen Kunden und der Lehrenden zu respektieren.
§ 3 Sanktionen aufgrund Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen/Freistellung von der Haftung
- Bei einem Verstoß gegen diese Zusatzbedingungen wird der Kunde aufgefordert, dieses Verhalten unverzüglich zu unterlassen.
- Kommt der Kunde der Aufforderung, das Verhalten zu unterlassen nicht unverzüglich nach, ist LiA berechtigt,
a) Informationen an andere Kunden herauszugeben, sofern dies zum Schutz dieser Kunden unerlässlich ist (bspw. zum Schutz vor Rechtsverfolgung, vor Betrug etc.).
b) die jeweils zuständigen Behörden zu benachrichtigen,
c) eigene rechtliche Mittel gegen den Rechtsverletzer zu ergreifen,
d) den gesamten Account vorübergehend für den Kunden zu sperren und bei Bestätigung des Verdachts diesen dauerhaft von der Nutzung auszuschließen.
e) Verträge mit den Kunden zu kündigen. - Voraussetzung für eine Wiederzulassung ist u.a. ein schriftlicher Antrag mit der Glaubhaftmachung, dass das missbräuchliche Verhalten in Zukunft unterlassen wird und ein etwaiger Schaden ausgeglichen wurde. Ein Anspruch auf eine Wiederzulassung besteht jedoch nicht.
- Sollten Dritte LiA wegen möglicher Rechtsverstöße des Kunden oder wegen einer vom Kunden begangenen Rechtsverletzung in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunden, LiA von jeder Haftung freizustellen und die dieser dadurch veranlassen Aufwendungen und Schäden, einschl. der Kosten der Rechtsverfolgung, zu ersetzen.
- Der Kunde benachrichtigt LiA unverzüglich schriftlich, wenn derartige Ansprüche Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten gegen ihn geltend gemacht werden.